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Änderungen 2024

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2024 eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht, einige davon wirken sich direkt auf die finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Manches war bereits seit Längerem geplant, anderes kam erst vor Kurzem hinzu, weil die Bundesregierung nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts ihre ursprüngliche Finanzplanung korrigieren musste. Wichtige Änderungen im Überblick

Bürgergeld und Mindestlohn steigen

  • Die Regelsätze für das Bürgergeld steigen um 12 Prozent - von bislang 502 auf 563 Euro monatlich für Alleinstehende. Die geplante Erhöhung war unter anderem von CDU und FDP aufgrund der angespannten Haushaltslage kritisiert worden.
  • Der Mindestlohn steigt im Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde.
  • Auch die Obergrenze für Minijobs steigt: von 520 auf 538 Euro im Monat.
  • Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt ab Mai 2024 auf 15,50 Euro für Pflegehilfskräfte, auf 16,50 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und auf 19,50 Euro für Pflegefachkräfte.
  • Auch die Renten werden im Juli 2024 voraussichtlich wieder steigen - laut offizieller Prognose um 3,5 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es erst im Frühjahr.

CO2-Preis steigt deutlich

Der CO2-Preis steigt ab Januar 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Ursprünglich war lediglich eine Erhöhung auf 40 Euro geplant, durch das entstandene Loch im Bundeshaushalt wurde nun kurzfristig die deutlichere Steigerung vereinbart. Das wirkt sich auf die Preise für Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl aus: Der Liter Benzin dürfte sich um rund 4,3 Cent, der Liter Diesel um etwa 4,7 Cent verteuern. Das Instrument der CO2-Bepreisung wurde 2021 eingeführt, der Preis steigt planmäßig jedes Jahr. Allerdings war die Steigerung 2023 wegen der hohen Energiepreise vorübergehend ausgesetzt. Mit der CO2-Bepreisung will man Anreize schaffen, um den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß zu verringern.

Heizungsgesetz tritt in Kraft

Künftig muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Heizungsgesetz, das im Januar in Kraft tritt, gilt aber zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Für bestehende, funktionierende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, ändert sich erstmal nichts, sie können weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist. Wer eine neue Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen - also etwa Erdgas - betrieben wird, muss sich vorab verpflichtend beraten lassen. Einen guten Überblick über die neuen Regelungen bietet der Heizungswegweiser der Bundesregierung.

Cannabis: Legalisierung kommt

Besitz und Konsum von Cannabis soll für Erwachsene ab dem 1. April 2024 mit Einschränkungen straffrei sein. Sie dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf besitzen, im privaten Eigenanbau ist der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie von bis zu drei weiblich blühenden Pflanzen erlaubt. Strafbar soll im öffentlichen Raum erst ein Besitz ab 30 Gramm sein, im privaten Raum ab 60 Gramm.

Neues Pfand auf Einweg-Milchflaschen

Auf Milch und milchhaltige Getränke in Einweg-Plastikflaschen werden ab Januar 25 Cent Pfand fällig. Bislang waren diese Getränke von der Pfandpflicht ausgenommen.

"Tethered Cap" für Plastikflaschen wird Pflicht

Ab Juli 2024 müssen Einweg-Plastikflaschen und Tetrapaks eine feste, nicht mehr abtrennbare Verschlusskappe haben. Dann werden die sogenannten Tethered Caps ("angebundene Kappen") Pflicht für PET-Getränkeverpackungen mit einem Volumen von bis zu drei Litern, also etwa für Wasser, Limonade und Milch. Hintergrund ist eine neue EU-Vorgabe, die für weniger Plastikmüll in der Umwelt sorgen soll.

Steuerfreibetrag wird erhöht

  • Einkommensteuer: Der steuerliche Grundfreibetrag - also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss - steigt um 180 Euro auf 11.784 Euro.
  • Auch der Kinderfreibetrag soll steigen: auf 6.612 Euro pro Kind.
  • Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist 2024 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761,00 (zuvor 62.810 Euro) fällig.

Energiepreisbremse endet, Umsatzsteuer auf Gas steigt ab März

  • Die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme war im Oktober 2022 auf sieben Prozent abgesenkt worden. Ab März 2024 soll sie wieder auf 19 Prozent angehoben werden. 
  • Die Strom- und Gaspreisbremse endet am 31. Dezember 2023 und wird nicht, wie zunächst geplant, bis Ende März 2024 fortgesetzt. Durch sie waren die Strom- und Gaskosten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt - auf 12 Cent pro Kilowattstunde Gas sowie 40 Cent pro Kilowattstunde Strom. Verbraucher sollten daher prüfen, ob sich ein Anbieterwechsel für sie lohnt.

Keine Förderung mehr für E-Autos

Die Förderung für den Kauf neuer E-Autos ist bereits kurzfristig Mitte Dezember ausgelaufen. Seither gibt es keine Prämie mehr. Allerdings haben mehrere Autobauer bereits angekündigt, ihren Kunden stattdessen einen entsprechenden Rabatt einzuräumen.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt wieder

In Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben gilt ab Januar 2024 wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Er war 2020 während der Corona-Pandemie befristet von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden.

Ladekabel: USB-C wird einheitlicher Standard

Ab Dezember 2024 müssen viele in Deutschland verkaufte Elektrogeräte einen einheitlichen USB-C-Ladeanschluss haben. Der USB-C-Standard gilt künftig für alle kleinen und mittelgroßen Geräte, die aufladbar und tragbar sind, also beispielsweise Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecherboxen, E-Reader oder Spielekonsolen.

Kinderzuschlag steigt

Um Familien mit geringem Einkommen finanziell besser zu unterstützen, steigt der Höchstbetrag des Kinderzuschlag von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Niedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld

Die Einkommensgrenzen für das Elterngeld sinken. Bisher konnten Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 300.000 Euro und Alleinerziehende mit einem Verdienst von bis zu 250.000 Euro Elterngeld beantragen. Ab April 2024 wird die Einkommensgrenze in zwei Schritten zunächst auf ein jährliches Einkommen von 200.000 Euro, ab April 2025 auf 175.000 Euro für Paare und 150.000 Euro für Alleinerziehende gesenkt.

Führerschein-Umtausch, Lkw-Maut wird ausgedeht

  • Führerschein-Umtausch: Wer in den Jahren 1965 bis 1970 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2024 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Der Umtausch erfolgt stufenweise nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr.
  • Die Mautpflicht für Lastwagen auf Deutschlands Fernstraßen wird 2024 auf Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen ausgedehnt. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind von der Mautpflicht befreit.

E-Rezept wird verpflichtend

Ab Januar müssen Ärzte für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepteauszustellen. Versicherte können die E-Rezepte in der Apotheke per App, Papierausdruck oder mit der Krankenkassenkarte einlösen.

Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld

Berufstätige Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, haben ab 2024 statt auf bislang zehn auf bis zu 15 Kinderkrankengeldtage Anspruch. Für Alleinerziehende sind es künftig 30 statt bisher 20 Arbeitstage. Die Corona-Sonderregelung, die bis zu 30 Tage pro Elternteil ermöglichte, läuft aus.

Balkonkraftwerke: Inbetriebnahme wird einfacher

Die Installation von Balkonkraftwerken soll ab dem 1. Januar 2024 leichter werden. Künftig soll eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur ausreichen. Auch dürfen die Geräte sofort in Betrieb genommen werden, für den Austausch des Stromzählers ist der Netzbetreiber zuständig.

Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Das Dokument, das es nur für Kinder unter zwölf Jahren gab, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.

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