Versicherungs- & Büroservice | Büro (0345) 5 63 55 68 | |
Versicherungsmakler Eckhard Polzin unabhängig - solide - preiswert |
Oft sind
bestehende Versicherungen nicht für die spezielle Risikosituation
passend, weisen Deckungslücken auf – oder sind einfach zu teuer.
Lassen Sie uns prüfen, ob Ihre wichtigsten Risiken abgesichert sind,
ob zuviel oder zu wenig versichert ist, ob für Ihre Versicherungen
die vereinbarte Deckungs- oder Versicherungssumme ausreichend ist.
Sie möchten Ihre Versicherungen nicht nur bei einer
Versicherungsgesellschaft haben, sondern dort, wo Sie den besten
Schutz für Ihr Geld bekommen ?
Trotzdem möchten Sie nur einen Ansprechpartner haben ?
Mit einem entsprechenden Auftrag betreuen wir sowohl Ihre
bestehenden, als auch neu abzuschließende Verträge bei allen
Versicherungsgesellschaften.
Durch die Zusammenarbeit mit Versicherungsgesellschaften sowie
Maklerpools können wir Ihnen die Leistungen von fast allen
(deutschen) Versicherungen anbieten.
Hier finden Sie Angebote führender Anbieter zu speziellen
Versicherungen sowie Vergleichsrechner mit
Online-Abschlussmöglichkeit.
Was für Versicherungen brauche ich ???
Bedarfspyramide
Rechtsschutzversicherung Kaskoversicherung Private Krankenzusatzversicherung |
Altersvorvorsorge
(Lebens-, Rentenversicherung) Hausratversicherung ggf. Wohngebäudeversicherung |
Privathaftpflichtversicherung Unfallversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung |
Für alle Versicherungssparten gilt: Die Versicherungen können und sollen ein gewisses Maß an Eigenverantwortung nicht ersetzen. Die Absicherung gilt in erster Linie Risiken, die die wirtschaftliche Existenz gefährden. Kleinschäden sollten durch finananzielle Rücklagen gedeckt werden. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, Tarife mit Selbstbehalten zu vereinbaren, die langfristig weniger Beitragsaufwand erfordern als eine 100 %ige Absicherung. So wird eine bedarfgerechte Absicherung gewährleistet und trotzdem die Haushaltskasse entlastet.
............ Befarfsgerechte Risikoabsicherung
Versicherungsart | Kinder |
Studen- ten/ Lehrlinge |
Berufs- anfän- ger |
Singels |
Junge Familien |
Paare mit älteren Kindern |
Ältere Paare ohne Kinder |
Rentner |
Haftpflichtversicherung | (x) | (x) | x | x | x | x | x | x |
Unfallversicherung | x | x | x | x | x | x | x | |
Berufsunfähigkeit | x | x | x | x | evtl. | evtl. | ||
Kapitallebens- versicherung |
x | x | x | x | x | x | ||
Rechtsschutz- versicherung |
(x) | (x) | x | x | x | x | x | x |
Hausratversicherung | x | x | x | x | x | x | ||
Private Rentenversicherung |
x | x | x | |||||
Risikolebens- Versicherung |
x | x |
Da sich der Bedarf an Versicherungsschutz im Laufe der Jahre ändert, sollten die bestehenden Versicherungen regelmäßig überprüft werden. So kann vermieden werden, daß für unnötige oder nicht mehr bedarfsgerechte Versicherungen Geld ausgegeben wird.
(x) | In der Privathaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für minderjährige sowie für volljährige Kinder in Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung. |
In der Rechtsschutzversicherung sind Kinder i. d. R. bis zum 18. (bei einigen Gesellschaften auch bis zum 25.) Lebensjahr mitversichert.
Versicherungsarten:
"Schließen Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung ab, wenn Sie noch keine haben . . . sie ist die wichtigste Police überhaupt", empfiehlt die Zeitschrift Finanztest, schon in der Ausgabe Dezember 1998. Dem ist an sich nichts hinzuzufügen.
Wichtigste Grundlage der Haftung im
Zivilrecht ist der § 823 Abs. 1 BGB:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht
eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz
des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Jeder haftet
in unbegrenzter Höhe
mit gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen
bis zu 30 Jahre lang
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
für widerrechtliche Handlungen und Unterlassungen
Hausrat - Versicherung ...
... bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs-
und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat)
Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel,
Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.
Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende
Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und
Hotelkosten versichert.
Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der
Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und
Überspannungsschäden.
Üblich ist die Versicherung des Hausrats zum Wiederbeschaffungswert, d.h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Bezüglich Ihrer Grundelemente ist die Hausratversicherung eine verbundene Sachversicherung. Dies bedeutet, dass die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann.
Unfall - Versicherung
Der Versicherungsfall
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt i. d. R. nur einen geringen Teil des Risikos ab.
Eine Absicherung ist relativ
preiswert möglich. Der Deckungsumfang sowie die Prämien der
einzelnen Versicherer unterscheiden sich jedoch erheblich.
Lassen Sie sich über uns ein individuelles Angebot der führenden
Unfallversicherer machen.
Wohngebäude - Versicherung
Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt den
Gebäudeeigentümer vor den Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-,
Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren).
Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude ohne dessen
Inhalt an beweglichen Sachen (versicherte Sache).
Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung
des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten
(versicherte Kosten).
Die genannten Risiken decken die häufigsten Schadensereignisse ab. Einen umfassenderen Schutz bietet die sogenannte erweiterte oder kombinierte Elementarschadensversicherung.
Rechtsschutz - Versicherung
Leistungsbeispiele | |
Wenn .... | .... dann brauchen Sie einen: |
.... Ihr ruhiges Hotel von Baustellen umgeben ist | - Allgemeinen Vertragsrechtsschutz |
....
Sie
einen Verkehrsunfall mit einem Fußgänger haben und dieser dabei schwer verletzt wird |
- Strafrechtsschutz |
.... Ihr Arbeitgeber Sie gegen Ihren Willen in eine 200 km entfernte Zweigniederlassung versetzen will | - Arbeitsrechtsschutz |
....
Sie
nach dem Tode Ihres Erbonkels wissen möchten, ob die Erbschaftsannahme vorteilhaft ist |
- Beratungsrechtsschutz |
.... Sie auf einem nicht gestreuten Gehweg ausrutschen, der streupflichtige Hauseigentümer jedoch keinen Schadenersatz bezahlen will | - Schadenersatzrechtsschutz |
....
Sie
feststellen, dass Ihr gerade gekaufter Neuwagen erhebliche Herstellungsmängel aufweist |
- Fahrzeugvertragsrechtsschutz |
....
die
Berufsgenossenschaft einen erlittenen Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennt |
- Sozialgerichtsrechtsschutz |
....
das
Finanzamt die Kosten Ihres Arbeitszimmers nicht als Werbungskosten anerkennt |
- Steuerrechtsschutz |
.... Ihr Vermieter Ihre Miete drastisch erhöht | - Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz |
.... die Verwaltungsbehörde Ihren Führerschein eingezogen hat | - Führerscheinrechtsschutz |
Tierhalter - Haftpflicht - Versicherung
"Keine Angst, der spielt
nur" – kaum ein Hundehalter unterstellt seinem vierbeinigen
Liebling, dass er doch mal zubeißt. Manchmal tut er es leider
trotzdem. Oder läuft auf die Straße und verursacht einen Autounfall,
liefert sich eine Beißerei unter Artgenossen usw..
Auch Pferde können ihre Halter in Bedrängnis bringen – zum Beispiel
wenn sie fremde Reiter abwerfen oder die gemietete Box beschädigen.
Als Tierhalter sind Sie für jeden Schaden verantwortlich, den Ihr
Tier verursacht– ohne Rücksicht darauf, ob Sie ein Verschulden
trifft.
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung kommt für kleine und große
Schäden auf: Wenn etwas passiert ist, prüfen wir zunächst, ob Sie
überhaupt für den Schaden verantwortlich gemacht werden können und
zahlen müssten. Ist der Anspruch des Geschädigten berechtigt, zahlen
wir– schnell und unbürokratisch. Ist dies nicht der Fall, wehren wir
den Schadenersatzanspruch ab – notfalls auch gerichtlich.
Kfz - Versicherung
Des Deutschen liebstes Kind - das Auto ...
... muss versichert werden (Haftpflicht)
und sollte gut und günstig versichert sein.
Zum 1.1.jeden Jahres ändern verschiedene Versicherungen Ihre
Bedingungen. Entsprechend der Empfehlung des GDV erfolgt eine
Anpassung der Typklassen. Zum 1.1. werden die Typ- und
Regionalklassen aktuell eingestuft. Auch die Tarife vieler
Versicherungsgesellschaften werden in diesem Zusammenhang oft
angepasst.
Nutzen Sie hier die Möglichkeit, Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag bei
günstigen und soliden Kfz-Versicherern zu überprüfen. Eine Kündigung
Ihrer bestehenden Kfz-Versicherung ist bei einer Hauptfälligkeit
1.1. (prüfen !!!) bis zum 30.11 möglich.
Berufsunfähigkeits - Versicherung
Renten - Versicherung
"Unsere Renten sind sicher" - wirklich?
Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung
"Unsere Renten sind sicher" - diese Aussage kam von unseren
Politikern noch vor wenigen Jahren.
Heute ist ist klar, dass die gesetzliche Rentenversicherung in der
bisherigen Form zukünftig nur noch eine Mindestversorgung sein wird.
Auch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die
Politiker rufen die Bevölkerung zu verstärkter Eigenvorsorge auf.
Die Renten sind von Sparmaßnahmen nicht verschont geblieben. So
fließen Ausbildungszeiten wesentlich geringer in die
Rentenberechnung ein, für einige Personengruppen - wie z. B. Frauen
und Arbeitslose - wird das Rentenbeginnalter angehoben. Weitere
Verschlechterungen werden auch künftig nicht zu vermeiden sein.
Bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist die Situation
ebenso kritisch. Die Dienstherren - Bund, Länder und Gemeinden -
warnen schon heute vor den auf sie zukommenden Lasten für
Pensionszahlungen. Die Alterssicherungssysteme für den öffentlichen
Dienst sind insgesamt ähnlichen Belastungen wie die der freien
Wirtschaft ausgesetzt.
Seit 2001 bekommen ab 1961 geborene keine BU-/EU-Rente mehr.
Lediglich eine geringere Erwerbsminderungsrente kann gezahlt werden.
Seit 2002 ist das Niveau der gesetzlichen Altersrente gesunken.
Diese zusätzliche Versorgungslücke muss privat geschlossen werden.
Die passende Form ist individuell verschieden - lassen Sie sich
von uns beraten !
Lebens - Versicherung
Die Lebensversicherung zählt zu den beliebtesten freiwilligen Versicherungen. Es geht dabei stets um die wirtschaftliche Absicherung einer Person. Die Versicherungsleistung bei der Lebensversicherung wird vertraglich als Versicherungssumme festgehalten und im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Zweck einer Lebensversicherung ist es, dass im Todesfall, oder auch bei Eintritt eines bestimmten Lebensalters eine Auszahlung der Versicherungsgesellschaft stattfindet.
Lebensversicherungen gibt es daher als verschiedene Modelle.
Risikolebensversicherung: Die Risikolebensversicherung dient der Absicherung der Familie im Sterbefall des Versicherten. Sie dient somit der Risikoabsicherung.
Kapitallebensversicherung: Die Kapitallebensversicherung dagegen legt den Schwerpunkt auf die Altersvorsorge, bedient jedoch auch Aspekte der Risikoabsicherung. Stirbt der Versicherte, erhält die Familie einen Geldbetrag. Bei einer Kapitallebensversicherung kann jedoch auch eine Erlebensfallleistung nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer ausbezahlt werden.
Es ist besser, eine Versicherung zu haben und nicht zu brauchen, als eine Versicherung zu brauchen und nicht zu haben.
Unbekannt
Quelle: Weisheit der Versicherungswirtschaft